Garantiebedingungen
HM Heizkörper GmbH Heating Technology
Der Einsatzbereich des HM-Heizkörpers umfasst geschlossene und ständig gefüllte Warmwasseranlagen, die fachkundig unter Beachtung der VDI-Richtlinien 2035 installiert sind und bei denen die Betriebsbedingungen max. 6 bzw. 10 bar Betriebsdruck und max. 110°C Betriebstemperatur eingehalten werden. Wir verweisen auf die Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen entsprechend dem BDH-Informationsblatt Nr. 7. Zu beachten ist, dass HM-Heizkörper sorgfältig zu transportieren und vor schädlichen Einflüssen auf der Baustelle zu schützen sind. Sie müssen in trockenen, chemisch und physikalisch unbelasteten Räumen gelagert werden.
Bei Einhaltung der Garantiebedingungen, die jederzeit im Internet unter www.hm-heizkoerper.de eingesehen und abgerufen werden können, gewährt die HM Heizkörper GmbH Heating Technology bei Kauf innerhalb Deutschlands auf Dichtigkeit und Oberflächenbeschichtung der HM-Heizkörper 5 Jahre und auf Elektrokomponenten 2 Jahre Garantie ab Verkaufsdatum. Der Garantieanspruch muss innerhalb des Garantiezeitraums schriftlich gegenüber der HM Heizkörper GmbH Heating Technology | Wachstedter Straße 13 | 37351 Dingelstädt | info@hm-heating.de oder gegenüber dem Händler durch den Garantienehmer geltend gemacht werden.
Bei Einhaltung der vollständigen Garantiebedingungen gewährt die HM Heizkörper GmbH Heating Technology nach eigener Wahl den Ersatz des Garantieprodukts durch ein identisches oder gleichwertiges Produkt (Austauschprodukt). Sofern die HM Heizkörper GmbH Heating Technology und der Kunde nichts anderes vereinbaren, ist der Kunde verpflichtet, das Austauschprodukt bei der HM Heizkörper GmbH Heating Technology oder einem durch die HM Heizkörper GmbH Heating Technology bestimmten Händler abzuholen.
Darüber hinausgehende Leistungen sind nicht Gegenstand der Garantie, insbesondere übernimmt die HM Heizkörper GmbH Heating Technology aufgrund der Garantie keine Kosten für sonstige Schäden, die durch oder aufgrund des mangelhaften Produkts entstanden sind, wie beispielhaft Einbau-/Ausbaukosten und Transportkosten oder Schäden an sonstigen Sachen des Garantienehmers. Die gesetzlichen Ansprüche des Garantienehmers (z.B. aus dem Kaufvertrag) werden durch diese Garantie nicht berührt bzw. werden hierdurch nicht eingeschränkt.
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